Polizeivollzugsdienst (mittlerer Dienst)
Vorausgesetzter Schulabschluss:
Mittlerer Schulabschluss / Realschulabschluss / Fachoberschulreife
Altersgrenzen: Zwischen 16 und 27 Jahre alt. Ausnahmen sind möglich: Wenn du eine Berufsausbildung abgeschlossen hast und mehr als drei Jahre Berufserfahrung mitbringst, darfst du höchstens 35 Jahre alt sein.
Polizeivollzugsdienst (gehobener Dienst)
Vorausgesetzter Schulabschluss:
Abitur / Fachhochschulreife/ Meisterbrief etc.
Altersgrenzen: Zwischen 16 und 33 Jahre alt. Ausnahmen sind möglich: Wenn du eine Berufsausbildung abgeschlossen hast und mehr als drei Jahre Berufserfahrung mitbringst, darfst du höchstens 39 Jahre alt sein.
Weitere Voraussetzungen für die Ausbildung / das Studium, die du erfüllen musst:
- Du hast die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit.
- Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind Werte, für die du jederzeit eintrittst.
- Du bist gesundheitlich topfit.
- Du hast den Führerschein der Klasse B – oder machst ihn bis zum Abschluss deiner Ausbildung oder deines Grundstudiums.
- Du hast das deutsche Schwimmabzeichen in Bronze.
- Du bist weder vorbestraft noch hoch verschuldet.
- Du hast keine Tätowierungen im Gesicht, am Hals und an den Händen. An anderen Stellen musst du sichtbare Tattoos abdecken, wenn sie nicht schon von deiner Dienstkleidung ganz verdeckt werden.
Bewerbungsphasen:
Einstellung im mittleren Dienst März 2023, Bewerbungsschluss 30. Juni 2022.
Einstellung im mittleren oder gehobenen Dienst September 2023, Bewerbungsschluss 31. Dezember 2022.