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Die Kammer

Willkommen bei der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf

Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf vertritt die aktuell 12.613 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus dem Oberlandesgerichts-Bezirk Düsseldorf. Dieser umfasst die Landgerichts-Bezirke Düsseldorf, Duisburg, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach und Wuppertal.

Die Rechtsanwaltskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 62 Abs. 1 BRAO).
In Deutschland gibt es insgesamt 28 regionale Rechtsanwaltskammern: 22 Kammern in den alten Bundesländern, die bei den jeweiligen Oberlandesgerichten angesiedelt sind, und fünf Kammern in den neuen Bundesländern, die für jedes Land gebildet wurden, sowie die Kammer der beim Bundesgerichtshof zugelassenen Anwältinnen und Anwälte.

Wir fördern die Belange unserer Mitglieder und der Anwaltschaft

Aufgaben der Anwaltskammer

Die Aufgabe der Rechtsanwaltskammer ist es, die Belange ihrer Mitglieder und der Anwaltschaft insgesamt zu fördern und sich an der politischen Meinungsbildung zu beteiligen (z.B. durch Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben, die die anwaltliche Berufsausübung berühren).

Die Rechtsanwaltskammer ist außerdem u.a. zuständig für

  • die Zulassung zur Anwaltschaft und Widerruf der Zulassung (z.B. wegen sog. Vermögensverfalls)
  • die Verleihung von Fachanwaltsbezeichnungen
  • die Beratung der Mitglieder in allen beruflichen und berufsrechtlichen Angelegenheiten
  • die Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und ihren Mandanten
  • die Bearbeitung von Beschwerden über Mitglieder
  • die Erstattung von Gebührengutachten auf Anforderung der Gerichte
  • die Mitwirkung bei der juristischen Ausbildung
  • die Mitwirkung bei der Ausbildung Rechtsanwaltsfachangestellten und der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten.

Willkommen in deiner Zukunft

Rechtsanwaltsfachangestellte/r – ein Beruf für wache Köpfe.

Ein Berufsstand ist immer nur so gut, wie sein Nachwuchs und seine Angestellten. Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf engagiert sich deshalb insbesondere auch bei der Ausbildung der Studenten, Referendare und Auszubildenden. Viele nützlich Informationen hierzu finden Sie in der Rubrik „Karriere“.

Ausbildung bei uns

Jetzt bewerben

Die Rechtsanwaltsfachangestellten sind qualifizierte Mitarbeiter/innen in einer Rechtsanwaltskanzlei. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Unterstützung der Rechtsanwältin und des Rechtsanwalts bei sämtlichen in einer Rechtsanwaltskanzlei anfallenden Arbeiten. Dabei tragen die Rechtsanwaltsfachangestellten nicht unerheblich mit ihren Fähigkeiten und ihrer Zuverlässigkeit zur Qualität und Effizienz einer Anwaltskanzlei bei. Freude im Umgang mit Menschen, die mit den verschiedensten Problemen des Alltags nach anwaltlichem Rat fragen, und Organisationstalent sind gefragt. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte sind meist in Anwaltsnotariaten tätig und werden zusätzlich im Notarfachbereich ausgebildet. 

Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Bei entsprechendem Schulabschluss kann die Ausbildung auf zweieinhalb Jahre verkürzt werden. Theoretisch werden die Rechtsanwaltsfachangestellten in der Berufsschule, praktisch in der Anwaltskanzlei ausgebildet. Der Berufsschulunterricht erfolgt normalerweise an zwei Tagen in der Woche. 

Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten, die auf Grundlage der ReNoPat-Ausbildungsverordnung und der Prüfungsordnung der Kammer abgelegt wird, bieten sich viele neue Perspektiven. Da die Zahl der Rechtsanwälte stetig steigt, ist davon auszugehen, dass qualifizierte Rechtsanwaltsfachangestellte gute Chancen haben, einen Arbeitsplatz zu finden. 

An dieser Stelle möchten wir auch auf die Initiative der Bundesrechtsanwaltskammer für den Ausbildungsberuf zum/zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten hinweisen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.recht-clever.info. 

So erreichen Sie uns

Kontaktdaten

Kontakt:

Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Freiligrathstraße 25
40479 Düsseldorf

Tel.: 0211 495020
Web: www.rak-dus.de

Ansprechpartnerin:

Regina Heiduk
Tel.: 0211 4950231
E-Mail: info@rak-dus.de

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